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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GFT Uffen GmbH
Stahlwerkstraße 204, 26689 Apen
Tel.: 04489/5575 · E-Mail: info@gft-uffen.de
Geschäftsführer: Daniel Uffen · HRB 222265 (AG Oldenburg) · USt-IdNr.: DE454914053


1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bau-, Tiefbau-, Kabelleitungstiefbau- sowie Elektroinstallationsleistungen zwischen der GFT Uffen GmbH und dem Auftraggeber.

(2) Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


2. Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots durch Unterschrift oder Beginn der Ausführung der Leistung.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsverzeichnis und ggf. Plänen.

(4) Technische Änderungen und Abweichungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich verändern.


3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Pläne, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig vorliegen.

(2) Der Auftraggeber sorgt für freien Zugang zur Baustelle und ermöglicht die Durchführung der Arbeiten.

(3) Der Auftraggeber hat vorhandene Leitungen, Medien, Gefahrenquellen und Besonderheiten vollständig offenzulegen.

(4) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.


4. Termine und Ausführungsfristen
(1) Ausführungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, Materialengpässe, behördliche Anordnungen) verlängern die Fristen angemessen.

(3) Gleiches gilt bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung oder zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers.


5. Vergütung, Abschlagszahlungen, Zusatzleistungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.

(3) Zusatzleistungen und Änderungen (z. B. Mehrmengen, Planänderungen, zusätzliche Arbeiten) werden nach Aufwand oder gemäß vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet.

(4) Nachträge bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Beauftragung, außer bei Gefahr im Verzug oder wenn eine sofortige Ausführung technisch zwingend erforderlich ist.


6. Rechnungsstellung, Fälligkeit, Verzug
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.

(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(3) Gegenüber Unternehmern ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen.


7. Abnahme
(1) Soweit eine Abnahme erforderlich ist, erfolgt sie nach Fertigstellung der Arbeiten.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen.

(3) Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellungsanzeige oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.


8. Gewährleistung / Mängel
(1) Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt: Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung).

(4) Bei nur unerheblichen Mängeln ist eine Minderung ausgeschlossen.


9. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn) ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Eigentumsvorbehalt / Material
(1) Vom Auftragnehmer geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Beigestelltes Material des Auftraggebers wird nur nach Absprache verarbeitet. Für dessen Eignung, Qualität und Zulässigkeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung.


11. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung fachkundige Subunternehmer einzusetzen.

12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Auftragnehmers.

13. Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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